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   OLG Rostock, 02.08.2005 - 17 Verg 7/05   

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OLG Rostock, 02.08.2005 - 17 Verg 7/05 (https://dejure.org/2005,29119)
OLG Rostock, Entscheidung vom 02.08.2005 - 17 Verg 7/05 (https://dejure.org/2005,29119)
OLG Rostock, Entscheidung vom 02. August 2005 - 17 Verg 7/05 (https://dejure.org/2005,29119)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Nachprüfungsverfahren: Rechtsfolge der Ablehnungsfiktion des § 116 Abs. 2 GWB

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostenfolge des Eintritts der Fiktion des § 116 Abs. 2 GWB

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2005 - 2 VK 3/05
    Auszug aus OLG Rostock, 02.08.2005 - 17 Verg 7/05
    17 Verg 7/05 2 VK 3/05.

    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 19.05.2005 wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - der Beschluss der 2. Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 12.05.2005 (2 VK 3/05) dahingehend abgeändert, dass die von der Antragstellerin und Beschwerdeführerin zu zahlende Gebühr auf 625,- festgesetzt wird.

  • OLG Naumburg, 04.01.2005 - 1 Verg 19/04

    "Altstadtzentrum"; Kosten des Nachprüfungsverfahrens nach Rücknahme des

    Auszug aus OLG Rostock, 02.08.2005 - 17 Verg 7/05
    Der erkennende Senat schließt sich insoweit der Rechtsansicht des Oberlandesgerichts Naumburg an (Beschluss vom 04. Januar 2005, Az: 1 Verg 19/04), wonach die Rücknahme eines Nachprüfungsantrages aus kostenrechtlicher Sicht einem Unterliegen i.S.d. § 128 Abs. 3 S.1 und Abs. 4 S. 2 GWB gleichsteht.
  • VK Baden-Württemberg, 03.08.2004 - 1 VK 37/04

    VK entscheidet nicht innerhalb der Frist: Kostentragungspflicht?

    Auszug aus OLG Rostock, 02.08.2005 - 17 Verg 7/05
    Will ein von der Ablehnungsfiktion bedrohter Antragsteller die damit verbundene Kostenpflicht nicht hinnehmen, so steht es ihm frei, sofortige Beschwerde zu erheben und damit sein Begehren in der Rechtsmittelinstanz weiter zu verfolgen (VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.08.2004 - 1 VK 37/04).
  • BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03

    Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer

    Auszug aus OLG Rostock, 02.08.2005 - 17 Verg 7/05
    Dem steht nicht die Entscheidung des BGH vom 09. Dezember 2003, Az: X ZB 14/03 (VergR 2004, 414 ff) entgegen.
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2002 - Verg 33/01

    Kostenentscheidung im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Rostock, 02.08.2005 - 17 Verg 7/05
    Auch eine Antragsrücknahme ist als "unterliegen" zu werten (so auch BayObLG, Beschluss vom 15.04.2003, Az: Verg. 4/03, BauRB 2003, 2174; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.02.2002, Az: Verg. 33/01, VergR 2003, 111 ff, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.08.2001, Az: Verg 1/01, VergR 2002, 197 ff).
  • OLG Düsseldorf, 09.08.2001 - Verg 1/01

    Vergaberecht - Anwaltskosten

    Auszug aus OLG Rostock, 02.08.2005 - 17 Verg 7/05
    Auch eine Antragsrücknahme ist als "unterliegen" zu werten (so auch BayObLG, Beschluss vom 15.04.2003, Az: Verg. 4/03, BauRB 2003, 2174; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.02.2002, Az: Verg. 33/01, VergR 2003, 111 ff, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.08.2001, Az: Verg 1/01, VergR 2002, 197 ff).
  • OLG Dresden, 14.02.2003 - WVerg 11/01

    Vorabinformation; Nichtigkeit des Zuschlages

    Auszug aus OLG Rostock, 02.08.2005 - 17 Verg 7/05
    Dabei ist unerheblich, ob die Beschwerde von Anfang an nur im Kostenpunkt erhoben war oder ob der Beschwerdegegenstand nachträglich auf die Kostenentscheidung beschränkt worden ist (Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 14.2.2003 - Az.: WVerg 0011/01).
  • BayObLG, 06.06.2002 - Verg 12/02

    Gebührenbemessung durch Vergabekammer bei Rücknahme unzulässigen

    Auszug aus OLG Rostock, 02.08.2005 - 17 Verg 7/05
    Dieser verminderte (personelle und sachliche) Aufwand der Vergabekammer muss sich in einer angemessenen Herabsetzung der Gebühr aus der Gebührenstaffel niederschlagen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.05.2004, Az: VII-Verg 25/04; BayObLG, VergR 2003, 109, 111).
  • OLG Düsseldorf, 12.05.2004 - Verg 25/04

    Herabsetzung der Gebühren der Vergabekammer

    Auszug aus OLG Rostock, 02.08.2005 - 17 Verg 7/05
    Dieser verminderte (personelle und sachliche) Aufwand der Vergabekammer muss sich in einer angemessenen Herabsetzung der Gebühr aus der Gebührenstaffel niederschlagen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.05.2004, Az: VII-Verg 25/04; BayObLG, VergR 2003, 109, 111).
  • BayObLG, 20.01.2004 - Verg 21/03

    Kostenentscheidung in einer Vergabesache - Gebührenbemessung

    Auszug aus OLG Rostock, 02.08.2005 - 17 Verg 7/05
    Diese Entscheidung kann als Verwaltungsakt selbständig angefochten werden, § 22 VwKostG, wobei, abweichend von dem allgemeinen Verwaltungsrechtsweg nach § 40 VwGO, die sofortige Beschwerde nach § 116 ff GWB gegeben ist (vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 20.01.2004, Az: Verg 21-03, ZfBR 2004, 308).
  • BayObLG, 15.04.2003 - Verg 4/03

    Kostenerstattung: Anwaltskosten nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags im

  • VK Schleswig-Holstein, 24.01.2006 - VK-SH 33/05

    Kostentragungspflicht nach Antragsrücknahme

    a) Ein Antragssteller trägt die Kosten der Vergabekammer nicht nur bei Zurückweisung des Nachprüfungsantrags, sondern auch dann, wenn er ­ wie hier ­ den Nachprüfungsantrag zurückgenommen hat und daher als Unterliegender i.S.v. § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB anzusehen ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 25.10.2005, X ZB 22/05; Beschluss vom 09.12.2003, X ZB 14/03, IBR 2004, 275; OLG Rostock, Beschluss vom 02.08.2005, 17 Verg 7/05, m.w.N.; OLG Naumburg, Beschluss vom 04.01.2005, 1 Verg 19/04, m.w.N.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26.11.2004, 1 Verg 7/04).

    Die Kammer hat auch nicht nur lediglich Veranlassung zu einer eingeschränkten (summarischen) Prüfung des Antrags gehabt (vgl. zu diesem Fall OLG Rostock, Beschluss vom 02.08.2005, 17 Verg 7/05), sondern war bereits in eine vertiefte Prüfung der Zulässigkeit und Begründetheit eingetreten, so dass eine Ermäßigung der Gebühr auf drei Fünftel, mithin auf 940, 63 Euro angemessen erscheint.

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 10.12.2007 - 3 VK 10/07

    Entscheidung über die Kosten eines Nachprüfungsverfahrens nach Antragsrücknahme;

    Nach diesen Rechtsgrundsätzen ist die Gebühr der Vergabekammer im vorliegenden Fall festzusetzen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 2. Aug. 2005 - 17 Verg 7/05 - zu VK M-V - 2 VK 3/05 -).

    Für eine weitere Gebührenreduzierung nach § 128 Abs. 3 Satz 4 GWB gibt es nach dem Sachverhalt keine Veranlassung (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 27. Jul. 2005 - 17 Verg 7/05 -).

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 23.08.2006 - 2 VK 7/06

    Rücknahme eines Nachprüfungsantrags; Entscheidung über die Kosten; Gebühr der

    (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 02. August 2005- 17 Verg 7/05; 2 VK 3/05).

    Für eine weitere Gebührenreduzierung nach § 128 Abs. 3 Satz 4 GWB gibt es nach dem Sachverhalt keine Veranlassung (vgl. a.a.O Beschluss des OLG Rostock, 17 Verg 7/05).

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 05.06.2007 - 3 VK 1/07

    Antrag auf Nachprüfung eines Vergabeverfahrens; Einstellung eines

    Nach diesen Rechtsgrundsätzen ist die Gebühr der Vergabekammer im vorliegenden Fall festzusetzen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 2. Aug. 2005 - 17 Verg 7/05 - zu VK M-V - 2 VK 3/05 -).

    Für eine weitere Gebührenreduzierung nach § 128 Abs. 3 Satz 4 GWB gibt es nach dem Sachverhalt keine Veranlassung (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 27. Jul. 2005 - 17 Verg 7/05 -).

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 16.12.2011 - 2 VK 6/11

    Ermittlung der Gebühren der Vergabekammer nach Antragsrücknahme

    Dieser vorliegend verminderte (personelle und sachliche) Aufwand der Vergabekammer muss sich in einer angemessenen Herabsetzung der Gebühr aus der Gebührenstaffel niederschlagen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.05.2004, Az.: VII-Verg 23/04; Beschluss vom 20.04.2004, Az.: VII-Verg 9/04; Beschluss vom 06.10.2003, Az.: VII-Verg 33/03; BayObLG, Beschluss vom 13.04.2004, Az.: Verg 5/04; Beschluss vom 06.06.2002, Az.: 12/02; OLG Rostock, Beschluss vom 02.08.2005, Az.: 17 Verg 7/05; 2 VK 3/05).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 08.12.2006 - 3 VK 11/06

    Kostentragung bei Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer ohne

    Nach diesen Rechtsgrundsätzen ist die Gebühr der Vergabekammer im vorliegenden Fall festzusetzen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 2. Aug. 2005 - 17 Verg 7/05 - zu VK M-V, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 2 VK 3/05 -).
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